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26.03.21 –
"Mit dem vorliegenden Gesetz werden jetzt endlich die Konsequenzen aus den verheerenden Fehlern in den Kindschaftsverfahren von Staufen und Münster gezogen. Dort hätte Missbrauch konkret verhindert werden können, wenn die Kinder rechtzeitig angehört worden wären. Und Verhindern ist letztlich doch noch viel besser als Verfolgen. Ich begrüße deshalb ganz besonders die verschärften Anhörungspflichten und die Mindestqualifikation für Verfahrenspfleger und Familienrichterinnen und Familienrichter. (...)"
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