Mit dem Unterausschuss Europarecht bei EuroJust in Den Haag

07.03.15 –

Bei einem Delegationsbesuch des Unterausschuss Europarecht am 22./23. April 2015  in Den Haag konnte ich mir einen Überblick über die Aufgaben, Besetzung und Arbeitsweise von EuroJust und dem europäischen Justiz Netzwerk (EJN) verschaffen.

Auch wenn diese Institutionen weitaus weniger öffentlich bekannt sind als beispielsweise Europol, so sind sie doch diejenigen, die die Effizienz grenzüberschreitender Ermittlungsverfahren, gerade in den Bereichen organisierte Kriminalität, Menschenhandel, Drogenschmuggel oder Terrorismus erheblich verbessern und die Verfahren beschleunigen.

Anders als das Europäische Polizeiamt Europol, die eine umfangreiche Datenbank auf polizeilicher Ebene vorhalten, bearbeiten die Staatsanwälte bei EuroJust konkrete Fälle. Eigene Datenbanken hingegen legen Sie nicht an, sondern arbeiten zu diesem Zweck mit Europol zusammen.

Entscheidungsträger im Ermittlungsverfahren bleiben stets die nationalen Staatsanwälte und Staatsanwältinnen. Diese werden allerdings auf Anfrage hin mit ihren entsprechenden Kollegen in den anderen Mitgliedsländern zusammengebracht, um bei Koordinierungstreffen im Rahmen von EuroJust ein gemeinsames Vorgehen abzusprechen und Informationen auszutauschen. Insgesamt arbeiten bei EuroJust 360 Personen, von denen 80 entsandte StaatsanwältInnen sind.

Ebenfalls bei EuroJust angesiedelt ist das Sekretariat des EJN, das die Zusammenarbeit von Kontaktpersonen koordiniert, die jeweils in ihren Heimatländern neben ihrer üblichen Arbeit für internationale Rechtshilfeersuchen zuständig sind.

Wenn also eine Staatsanwältin in Verden beispielsweise ein Ermittlungsverfahren gegen einen Menschenhändlerring führt und dabei feststellt, dass neben Deutschland noch mehrere weitere Länder betroffen sind, bietet es sich an, den deutschen Vertreter bei EuroJust zu fragen, der den Sachverhalt seinen spanischen oder ungarischen Kollegen von nebenan schildert,die sich wiederum mit ihren Behörden vor Ort kurzschließen, um zu prüfen, wie man dem deutschen Anliegen nachkommen kann. Gegebenenfalls kommt es zu einem Koordinierungstreffen in Den Haag und der Vorbereitung eines sogenannten Actiondays, an dem zeitgleich in mehreren Ländern Verhaftungen oder Hausdurchsuchungen stattfinden.

Überzeugt hat mich der praxisorientierte Ansatz, bei dem die Effizienz und die Schnelligkeit im Vordergrund stehen.  Umso weniger bin ich überzeugt von der Idee der Kommission künftig eine eigene europäische Staatsanwaltschaft einzurichten, speziell für Korruption zum Nachteil der EU.

Eine solche zusätzliche Staatsanwaltschaft wäre in ihren Kompetenzen neben den nationalen Staatsanwaltschaften schwer abzugrenzen und würde am Ende sogar kontraproduktiv wirken, indem es die Verfahren verkompliziert.

Wir haben deshalb auch im Unterausschuss Europarecht eine fraktionsübergreifende Stellungnahme gegenüber der Kommission erstellt und im Bundestag beschlossen, mit der wir uns als nationales Parlament gegen eine solche Staatsanwaltschaft aussprechen. Am Ende kann allerdings nur die Bundesregierung im Europäischen Rat eine solche Fehlentwicklung verhindern.

 

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