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25.06.19 –
Die angebliche Verschärfung der Richtlinien für den Export von Rüstungsgütern verspricht mehr als eingehalten wird und ist weitgehend eine Bestätigung bereits bestehender Regelungen. Bereits im März 2015 hatte Sigmar Gabriel mit den Kleinwaffengrundsätzen den Grundsatz "Neu für Alt" festgeschrieben und das Verbot von Lizenzvergaben eingeführt. Im Juli 2015 wurden die Einführung von Post-Shipment-Kontrollen beschlossen und im vergangenen Jahr wurden diese auch bereits durchgeführt. Militärische Kleinwaffen, sowie sonstige Rüstungsgüter, dürfen bereits heute grundsätzlich nicht in Drittstaaten exportiert werden. Leider belegt auch der aktuelle Rüstungsexportbericht 2018, dass die freiwilligen Grundsätze nicht das Papier wert sind, auf dem sie geschrieben sind, weil erneut mehr Rüstungsgüter in Drittstaaten als an Bündnispartner geliefert wurden. Die Ausnahmeregelung ist seit Jahren zum Regelfall geworden. Vor diesem Hintergrund wäre es wünschenswert, die Bundesregierung würde ihre eigenen Grundsätze auch wirklich einhalten. Wir fordern seit Jahren eine verbindliche gesetzliche Regelung der Exportkriterien und die Einführung einer Verbandsklage, damit Exportgenehmigungen auch gerichtlich überprüfbar werden, so wie es gerade das Urteil des britischen Gerichtshofes vorgeführt hat.
Hoffnung macht die Ankündigung stärkerer Kontrollen für Produktionsstätten im Ausland. Dies wird aber nicht durch eine politische Erklärung, sondern nur durch die Einführung eines gesetzlichen Genehmigungsvorbehaltes im Außenwirtschaftsgesetz möglich sein. Bislang sind nämlich sowohl die Gründung von Tochterunternehmungen als auch die technische Unterstützung durch deutsche Mitarbeiter vollständig genehmigungsfrei. Wenn die Ankündigungen ernst gemeint sind, muss die Bundesregierung schnellstmöglich einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen.
Außerdem muss die Bundesregierung dringend mit unseren europäischen Bündnispartnern klären, wie künftig der gemeinsame Standpunkt der EU zur Rüstungsexportkontrolle besser durchgesetzt und überprüft werden kann. Keinesfalls darf Europäische Kooperation zulasten einer effizienten Rüstungsexportkontrolle gehen.
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