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26.06.19 –
Zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Reform des Opferentschädigungsgesetzes erklären Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik, und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:
Wir begrüßen, dass die Bundesregierung eine Reform der Opferentschädigung auf den Weg bringt, um dem Schutz von Opfern von Gewalt besser gerecht zu werden. Das aktuelle Opferentschädigungsgesetz stammt noch aus dem Jahr 1985.
Der Opferschutz muss im Zentrum der Reform stehen und absolute Priorität haben. Wenn der Staat seiner Pflicht zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger nicht nachgekommen ist, trägt er eine besondere Verantwortung für die Betroffenen.
Dazu gehört auch, dass die Beantragung von Leistungen und der Nachweis von erlittenen Schädigungen einfach und unkompliziert erfolgen. Auch muss ein besonderes Augenmerk darauf liegen, dass eine Retraumatisierung der Betroffenen bei der Beantragung oder Überprüfung von Leistungen verhindert wird und eine gute Personalausstattung die schnelle Gewährung von Leistungen gewährleistet.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird diesen Anforderungen aber noch nicht gerecht. Unter anderem sieht er vor, den Ausgleichsgedanken der Opferentschädigung deutlich stärker in den Hintergrund zu rücken und stößt damit zu Recht auf Kritik bei Betroffenenverbänden. Eine Stärkung des Teilhabegedankens und der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt darf nicht zu Lasten der eigentlichen Entschädigungsleistungen gehen. Hier muss das Parlament nachbessern.
Zu begrüßen ist, dass der Gesetzentwurf schnelle Hilfe wie Traumaambulanzen, ein Fallmanagement für Gewaltopfer und die Aufnahme der psychischen Gewalt als Tatbestand vorsieht.
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