Menü
03.06.19 –
Künftig soll das Fotografieren von Verstorbenen unter Strafe stehen. Die Polizeigewerkschaft fordert, dass auch der Versuch, Fotos zu machen, strafbar sein soll. Zudem fordert sie eine Halterhaftung, um Strafen besser durchsetzen zu können. Hier mein Statement dazu:
"Die Ausweitung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts Verstobener, wie es jüngst auf Initiative Baden-Württembergs der Bundesrat beschlossen hatte, begrüße ich. Die Koalition ist auch hier untätig, obwohl dieser Aspekt schon bei der letzten Reform des 201a thematisiert worden war. Eine Strafbarkeit auch des Versuches ist dagegen schon aus Praktikabilitätsgründen abzulehnen und würde zu einer weiteren, rechtsstaatlich problematischen Vorverlagerung strafbaren Handelns führen."
Hannover, 09.03.2025 – Nach der Vorstellung des Sondierungspapier von Union und SPD bestätigen sich die Befürchtungen von Bündnis 90/Die Grünen [...]
Die Bundestagswahl 2025 hat den GRÜNEN 11,61 % eingebracht. Trotz einer schwierigen Ausgangslage zeigt das Wahlergebnis deutlich, dass [...]
Am 22. und 23. März 2023 findet die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen in der Congress [...]
CDU/CSU und SPD haben das Ergebnis ihrer Sondierungen veröffentlicht. Mit dem geplanten Finanzpaket wollen sie diverse, teils klimaschädliche [...]
Bei der Bundestagswahl am 23. Februar haben wir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mit 11,6 Prozent unser zweitbestes Ergebnis bei einer Bundestagswahl [...]
Am Sonntag, den 06. April 2025 findet unser Länderrat in Berlin statt. Hier findest du alle Infos dazu.