Menü
03.06.19 –
Künftig soll das Fotografieren von Verstorbenen unter Strafe stehen. Die Polizeigewerkschaft fordert, dass auch der Versuch, Fotos zu machen, strafbar sein soll. Zudem fordert sie eine Halterhaftung, um Strafen besser durchsetzen zu können. Hier mein Statement dazu:
"Die Ausweitung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts Verstobener, wie es jüngst auf Initiative Baden-Württembergs der Bundesrat beschlossen hatte, begrüße ich. Die Koalition ist auch hier untätig, obwohl dieser Aspekt schon bei der letzten Reform des 201a thematisiert worden war. Eine Strafbarkeit auch des Versuches ist dagegen schon aus Praktikabilitätsgründen abzulehnen und würde zu einer weiteren, rechtsstaatlich problematischen Vorverlagerung strafbaren Handelns führen."
LDK Listenaufstellung 14.12.2024 Hannover [...]
Landesvorsitzende Greta Garlichs zum Bruch der Ampel-Koalition in Berlin: „Der Bruch der Ampel war absehbar, der Zeitpunkt allerdings extrem [...]
v.l.n.r. Felix Banaszak, Franziska Brantner, Robert Habeck Foto: Nils Leon Brauer | BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Die Grünen Niedersachsen [...]
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]
Robert Habeck hat einen Plan vorgestellt, wie Deutschlands wirtschaftliche Kräfte neu entfesselt werden. Die Vorschläge sollen die [...]
Gestern am späten Abend wurde das weiterentwickelte Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KitaQuTH) im Bundestag beschlossen. Es [...]