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03.06.19 –
Künftig soll das Fotografieren von Verstorbenen unter Strafe stehen. Die Polizeigewerkschaft fordert, dass auch der Versuch, Fotos zu machen, strafbar sein soll. Zudem fordert sie eine Halterhaftung, um Strafen besser durchsetzen zu können. Hier mein Statement dazu:
"Die Ausweitung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts Verstobener, wie es jüngst auf Initiative Baden-Württembergs der Bundesrat beschlossen hatte, begrüße ich. Die Koalition ist auch hier untätig, obwohl dieser Aspekt schon bei der letzten Reform des 201a thematisiert worden war. Eine Strafbarkeit auch des Versuches ist dagegen schon aus Praktikabilitätsgründen abzulehnen und würde zu einer weiteren, rechtsstaatlich problematischen Vorverlagerung strafbaren Handelns führen."
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RechtGrün – Verein grüner und grünnaher JuristInnen e.V.
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