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03.07.19 –
Die Aufhebung des Urteils gegen die Ärztin Kristina Hänel wegen illegaler Werbung für Abtreibungen ist leider kein Grund zur Freude. Klar ist nur, dass der Fall von Frau Hänel nun neu geprüft werden muss – und zwar auf Grundlage des neuen § 219a StGB, den wir sehr kritisch sehen. Die Reform des §219a StGB hat nicht zu mehr Informationsfreiheit oder Rechtssicherheit geführt. Ärztinnen und Ärzte werden weiterhin kriminalisiert, wenn sie sachlich auf ihrer Homepage über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Das steht ihrer Berufsfreiheit entgegen und ist eine große Belastung sowohl für die Ärztinnen und Ärzte als auch für die betroffenen Patientinnen. Diese sollen sich nach aktueller Rechtslage nicht bei der Ärztin oder dem Arzt ihres Vertrauens, sondern über eine Liste der Bundesärztekammer zum Thema Abtreibung informieren - jedoch ist diese Liste derzeit noch gar nicht abrufbar. Wir fordern weiterhin die Streichung des Paragrafen, im Sinne der Frauen sowie der Ärztinnen und Ärzte. Für uns ist klar: Fälle wie der von Kristina Hänel gehören nicht vor Gericht!
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