Zwischenbilanz Chancenaufenthaltsrecht

Im Gespräch mit dem Landkreis Schaumburg

27.08.24 –

PRESSEMITTEILUNG

Die Schaumburger Bundestagsabgeordnete Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen) war nach dem Austausch beim Landkreis Schaumburg sehr erfreut: Zum neuen Chancenaufenthaltsrecht gab es sehr positive Rückmeldungen. Diese Gesetzesänderung wurde besonders wegen des Einsatzes der Grünen realisiert.

„Mein Anliegen ist zu erfahren, wie gut neue Gesetze in der Praxis funktionieren und ob sie die anvisierten Ziele erreichen“, so die Abgeordnete.

Hierzu traf sich Keul mit Kreisrätin Stüdemann, Frau Abel, Stabsstelle Integration, und Michael Dombrowski, Fraktionsvorsitzender des Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Das Chancenaufenthaltsrecht konnte ab dem 01.01.2023 von allen geduldeten Ausländern beantragt werden, die zum Stichtag 31.10.2022 bereits 5 Jahre in Deutschland waren und nicht straffällig geworden sind. Das Chancenaufenthaltsrecht ist auf 18 Monate befristet. In dieser Zeit erhalten die Betroffenen das Recht zu arbeiten und können anschließend ein zweijähriges Aufenthaltsrecht bekommen, wenn sie es in dieser Zeit geschafft haben, gewisse Voraussetzungen zu erreichen.

Die Rückmeldungen aus dem Landkreis sind überaus positiv: „Allein der Hinweis auf das Chancenaufenthaltsrecht steigert die Motivation der Menschen mit Duldungsstatus immens“, fasst die Kreisrätin die Wirkung der Regelung zusammen. Die Zusammenarbeit mit den Antragsstellenden sei viel effektiver, da die Personen mehr Einfluss auf den Werdegang haben. Auch Frau Abel, die als Sprachrohr zwischen der pädagogisch-orientierten Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe und der Ausländerstelle fungiert, ist von dem Konzept überzeugt. Die Integration könne viel eher gelingen, wenn Menschen eine Arbeit haben. „Dadurch steigen sowohl die Zufriedenheit als auch die Mitarbeit beim Erreichen aller Voraussetzungen für eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis, die natürlich auch verlängert wird, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind“, so die gelernte Juristin. „Das sind tolle Rückmeldungen! Mit dem Chancenaufenthaltsrecht entsteht zwar kurzfristig ein gesteigerter Arbeitsaufwand für die Behörde, allerdings ebbt dieser mittelfristig ab. Der Gesetzgeber hat mit dieser Änderung zwei Haupteffekte beabsichtigt: die Entlastung der Verwaltung und vor allem die Integration der hier lebenden Menschen in den Arbeitsmarkt und somit in die Gesellschaft. Das Gesetz ist ein echter Erfolg“, freut sich die Bundestagsabgeordnete. Auch Frau Stüdemann befürwortet die Einführung dieser Regelung ausdrücklich, denn sie sei angesichts „des Fachkräftemangels und der Herausforderungen für die Gesellschaft ein wertvoller Schritt.“

Zum 31.12.2023 lebten in Schaumburg 786 Personen mit einem Duldungsstatus. Bis zum 31.05.2024 haben 255 Personen einen vorläufigen Aufenthaltstitel nach dem Chancenaufenthaltsrecht erhalten – insgesamt wurden 383 Anträge gestellt. Von den 35 Ablehnungen entstanden 13 wegen Straffälligkeit, 14 erfüllten direkt die Voraussetzungen für eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis und wurden deshalb für das Chancenaufenthaltsrecht abgelehnt.

Weitere Rechtsänderungen gab es im Hinblick auf das Staatsangehörigkeitsrecht, die im Juni 2024 in Kraft traten. Seitdem können Antragsstellende bereits nach 5 Jahren permanentem Aufenthalt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen; bislang betrug der Mindestaufenthalt 8 Jahre. Außerdem ist mit der Neuerung eine doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland möglich.

Im Landkreis Schaumburg verzeichnet die Behörde eine Verdreifachung der gestellten Anträge auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Hier hat die Behörde schnell reagiert und die Anzahl der Mitarbeitenden um zwei erhöht und somit verdoppelt. „Die Wartezeiten sind mit einem Jahr leider sehr lang“, bedauert Stüdemann. Doch sie rechne mit einer Verkürzung, sobald der erste Andrang abgearbeitet sei. Die Behörde verfolgt einen integrativen Ansatz mit wohlwollendem Blick. Dennoch sei klar, dass bei Straftaten oder abneigenden Äußerungen zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Ausschluss deutlich sei. Die Kreisrätin betonte die gute Zusammenarbeit im Team sowie die enge Vernetzung mit der Agentur für Arbeit, wodurch eine Verschlankung der Abläufe gelingen konnte.

Kritik wird zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz geäußert. Es sei ein sehr detailliertes Gesetz, das viele Möglichkeiten abzudecken versuche. Vielmehr befürworte sie eine schrittweise Änderung – „wie beim Chancenaufenthaltsrecht“, so Stüdemann. Die Bundestagsabgeordnete wird die Kritik an die jeweiligen Fachstellen im Bundestag weiterleiten, um Verbesserungen anzustoßen und Erleichterungen für die alltägliche Arbeit zu forcieren.

Bezüglich der Flüchtlingszuweisungen im Landkreis appelliert die Kreisrätin an die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden, um eine dezentrale Verteilung zu ermöglichen. Derzeit sei der Leerstand nicht vollends mobilisiert, sodass zentrale Unterbringungen zuweilen notwendig seien. Die Bundestagsabgeordnete Keul befürwortet die Herangehensweise: „Gemeinsam kann man Vieles erreichen – deshalb ist Zusammenarbeit bei den verschiedenen Herausforderungen so wichtig. Es freut mich zu sehen, dass Ihre Behörde mit Wohlwollen und mit Blick auf den Menschen arbeitet, die Vernetzung und die Integration fokussiert.“ Keul bedankt sich – auch im Namen der Bundesregierung – für das tägliche Engagement und die wertvolle Arbeit.

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